Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (8 insgesamt)

Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
55270 Klein-Winternheim

Amtsgericht Mainz:
260 K 43/22
Versteigerungstermin:
21.01.2025, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67583 Guntersblum

Amtsgericht Mainz:
260 K 74/23
Versteigerungstermin:
23.01.2025, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus und Garage ZVG

Einfamilienhaus und Garage

Zwangsversteigerung in
55127 Mainz

Amtsgericht Mainz:
260 K 73/23
Versteigerungstermin:
28.01.2025, 14:00 Uhr
Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
55126 Mainz

Amtsgericht Mainz:
260 K 61/22
Versteigerungstermin:
20.02.2025, 14:00 Uhr

Wichtige Hinweise

Das Informationsblatt des Amtsgerichts Mainz für Bietinteressenten bei Grundstücksversteigerungen kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Ludwigshafen, PBNKDEFF
DE34 5451 0067 0025 3116 79

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht

Zusatz: Aufgrund von Buchungszeiten sollten solche Überweisungen zur eigenen Sicherheit spätestens 14 Tage vor dem Termin unter Angabe des Versteigerungsaktenzeichens erfolgen, da sonst der erforderliche Nachweis im Termin möglicherweise nicht vorliegt.

Liegt der Nachweis dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht