Amtsgericht Stendal
zur digitalen Gerichtstafel (10)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (10 insgesamt)
Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden
Zwangsversteigerung in
39596 Arneburg
Wohnhaus, Nebengebäude
Zwangsversteigerung in
39606 Osterburg (Altmark)
Mehrfamilienhaus und ein unbebautes Gartengrundstück
Zwangsversteigerung in
39576 Stendal
Wohnung Nr. 5
Zwangsversteigerung in
39615 Seehausen (Altmark)-Schönberg
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 10 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis (Zahlungsanzeige für das Amtsgericht, erstellt von der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.