Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
78583 Böttingen

Amtsgericht Tuttlingen:
K 3/23
Versteigerungstermin:
23.01.2025, 10:00 Uhr
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
78600 Kolbingen

Amtsgericht Tuttlingen:
K 4/23
Versteigerungstermin:
30.01.2025, 10:00 Uhr
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
78582 Balgheim

Amtsgericht Tuttlingen:
K 4/18
Versteigerungstermin:
13.02.2025, 10:00 Uhr
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
78603 Renquishausen

Amtsgericht Tuttlingen:
K 5/23
Versteigerungstermin:
27.02.2025, 10:00 Uhr

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Gutachten können Sie über eine Recherche-/ Bereitstellungsgebühr direkt bei uns herunterladen.

Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:

Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


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