Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 11. März 2025 um 8:00 Uhr folgender Grundbesitz in Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg öffentlich versteigert werden:
siehe Beschreibung
Verkehrswert: Verkehrswert: 98.500,00 € davon entfällt auf Zubehör: 1.500,00 € (Küche)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Versteigerungstermin
- 11.03.2025, 08:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 78/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: siehe Beschreibung
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Die Wohnungseigentumseinheit Nr. 6 besteht aus einer abgeschlossenen 2-Zimmer-Wohnung mit rd. 50 m² Wohnfläche im 2. Obergeschoss; bestehend aus einem Flur, einem Badezimmer, einer Küche, einem Wohn-/Esszimmer und einem Schlafzimmer. Lt. Teilungserklärung ist ein Kellerraum, im APT mit Nr. 6 bezeichnet, zugeordnet.
Baujahr vermtl. 1877
An-, Auf- und Umbauten vermutl. in den 1950er und 1980er Jahren
letzte Teilmodernisierungen vermutl. in den 2000er Jahren
Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003
Wohnung ist vermietet
Die Wohnung konnte nur dem äußeren Eindruck nach und nicht von innen besichtigt werden.
denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzbereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG
Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche;
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Lage
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