Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz in Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg öffentlich versteigert werden:
Sonstiges, siehe Beschreibung
Verkehrswert: Lfd. Nr. 1 Verkehrswert: 9.100,00 € Lfd. Nr. 2 Verkehrswert: 37.000,00 €
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Versteigerungstermin
- 15.05.2025, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 3 K 38/22
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges, siehe Beschreibung
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück bebaut mit
A) Gaststättengebäude: Zweigeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, teilweise unterkellertes Gaststättengebäude mit Satteldach. Einzeldenkmal, Baujahr um 1900. Rückbaubedürftiger, desolater Zustand.
B) Saalgebäude: Eingeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, nicht unterkellertes Saalgebäude (Tanzsaal). Nutzfläche EG ca. 170,91 m²; Einzeldenkmal, Baujahr um 1900.
C) Fertiggaragen: Stahlbeton-Massivbauweise (3 Stellplätze). Rückbaubedürftiger, desolater Zustand.
Lage im Gebiet eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetze (Bezeichnung "Neundorf- Schwärzdorf"). Gaststättengebäude zum Teil auf Flurnummer 72 überbaut. Abriss des Gaststättengebäudes und der Fertiggaragen von Landratsamt genehmigt. Erheblicher Gebäude-Instandhaltungsrückstau teilweise rückbaubedürftiger Zustand. Gaststättengebäude und Saalgebäude (Tanzsaal) als bauliches Einzeldenkmal eingestuft.
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Unerschlossenes Grundstück überwiegend unbebaut bestehend aus zwei Teilflächen (Fließgewässer Föritz durchschneidet Grundstück). Keine direkte Lage an öffentlicher Verkehrsfläche, keine Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen, lediglich an landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg östlich angrenzend. Teilbereich des Grundstücks als Überschwemmungsgebiet, FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet. Grundstück liegt im Gebiet eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz (Bezeichnung "Neundorf-Schwärzdorf"). Überbau von Flst. 19.
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Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Frau Vogel/Herr Jakob VR-Bank Lichtenfels Ebern eG Tel. 09571/797-0
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