Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 17. Januar 2025 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Medebach, Marktstraße 2, 59964 Medebach, 1. Stockwerk, Saal 15 öffentlich versteigert werden:

Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
110.000,00 €
Versteigerungstermin
17.01.2025, 10:30 Uhr
Aktenzeichen
5 K 11/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein älteres (vermutliches) Zweifamilienhaus am Ortsrand von Hallenberg. Eine Innenbesichtigung des Hauses war nicht möglich. Darüber hinaus wurde das Haus aufgrund eines Brandes am 12.04.2023 stark in Mitleidenschaft gezogen. Entsprechende Unterlagen über den Brandschaden lagen dem Sachverständigen bei Erstellung des Wertgutachtens vor.
Das Anwesen "Nuhnestraße 20" befindet sich direkt an der Bundesstraße und besteht aus zwei stark unterschiedlich großen Flurstücken, welche insgesamt eine Größe von ca. 2.589 m² umfassen. Die östliche Grundstückshälfte ist relativ steil und stark verbuscht. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus (vermutlich vor 1950) bebaut. Es sind neben einer vollständigen Unterkellerung, zwei Vollgeschosse und ein evtl. ausbaufähiges Dachgeschoss vorhanden. Laut dem Sachverständigen vorliegenden Unterlagen befinden sich zwei Wohnungen mit jeweils ca. 125 m² und ca. 100 m² Wohnfläche im Erd- und Obergeschoss. Das Dachgeschoss soll zum Zeitpunkt des Brandereignisses in einem baustellenartigen Zustand gewesen sein. Aufgrund des Brandereignisses sind starke Schäden an der Dachkonstruktion und der Eindeckung erfolgt. Im Obergeschoss sind Brandschäden und Schäden durch Löschwasser aufgetreten. Es ist zu vermuten, dass auch im Erdgeschoss Schäden durch Löschwasser vorhanden sein könnten. Aufgrund mangelnder Innenbesichtigung konnte ein genauer Überblick bzgl. der Zustandes der Wohnräume und des Dachgeschosses nicht verschafft werden.
Inwieweit eine Instandsetzung des Dachgeschosses sowie des Daches selbst vorgenommen wurde, konnte durch den Sachverständigen ebenfalls nicht in Erfahrung bringen.
Unter Berücksichtigung einer weitgehenden Instandsetzung und damit gleichzeitig verbundenen Modernisierung im Erd- und Obergeschoss ist mit erheblichen Kosten zur Sicherung der nachhaltigen Objektnutzung zu rechnen.
Baulasten sind nicht eingetragen, ein Altlastenverdacht besteht nicht.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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