Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 28. Januar 2025 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Medebach, Marktstraße 2, 59964 Medebach, 1. Stockwerk, Saal 15 öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 285.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 28.01.2025, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 9/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein ca. 1948 errichtetes Einfamilienhaus, welches sich auf einem 476 qm großen Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Winterberg befindet. Das ältere, weitestgehend modernisierte Gebäude ist vollständig unterkellert, umfasst ein ausgebautes Erd- und Dachgeschoss und einen ausgebauten Spitzboden. Der Zugang zum Spitzboden ist stark eingeschränkt, sodass auf Grund des vermutlich fehlenden Rettungsweges, dieser bei der Berechnung der Wohnfläche nicht hinzugezogen werden kann. In den letzten Jahrzehnten fand eine nahezu umfassende Modernisierung des Wohnhauses statt. Die Wohnfläche beläuft sich damit insgesamt auf ca. 150 qm. Dem Grundstück steht nur eine kleine Gartenfläche um das Gebäude zur Verfügung. Die angrenzende Grünfläche wurde bislang mit dem benachbarten Grundstück nach Absprache mitgenutzt. Eine Baulast auf der Zufahrt ist vorhanden. Auf dem Grundstück befindet sich zudem eine Doppelgarage.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 26.09.2023 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 285.000,00€ festgesetzt.
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Copyright © 2024 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.