Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 21. Februar 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum I, Sitzungssaal, im Amtsgericht Landstuhl, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl, öffentlich versteigert werden:

Zweifamilienhaus
Verkehrswert: 220.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
220.000,00 €
Versteigerungstermin
21.02.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 18/24
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
27.08.24
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Balkon Keller Garage
Objekttyp
Zweifamilienhaus
Wohnfläche
197 m²
Grundstücksfläche
600 m²
Objektzustand
befriedigend
Baujahr
1930
Verfügbarkeit
leer stehend
Anzahl Etagen
1

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das 1-geschossige, unterkellerte Gebäude wurde ca. 1930 errichtet, es verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Soweit von außen ersichtlich ist der bauliche Zustand vermutlich befriedigend bis ausreichend. Die Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von ca. 197 m² teilen sich auf in:

KG: Kellerräume;
EG: unbekannt; WF ca. 103 m²
DG: 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon; WF ca. 94m²

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt leer stehend.

Doppelgarage:
Massive Bauweise, Flachdach (Terrasse), Metallschwingtore, Bj. ca. 1986.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Hütschenhausen.

Das fast rechteckig geformte Eckgrundstück fällt von der Hauptstraße aus leicht ab. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung, in überwiegend aufgelockerter, 1- bis 2-geschossiger Bauweise. Es bestehen überdurchschnittliche Beeinträchtigungen durch Flug- und Straßenverkehr.

Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 1 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindergarten, Grundschule, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) liegen in fußläufiger Entfernung.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.