Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 17. April 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Saal 112 im Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, öffentlich versteigert werden:

1. Blatt 654

Lfd. Nr. 1 - Flurstück 221/2, Verkehrswert: 36.000,00 €
Lfd. Nr. 2 - Flurstück 151/0, Verkehrswert: 7.000,00 €
Lfd. Nr. 3 - Flurstück 160/1, Verkehrswert: 16.000,00 €
Lfd. Nr. 6 - Flurstück 275/0, Verkehrswert: 500,00 €

2. Blatt 753, Flurstück 273, Verkehrswert: 80.000,00 €

3. Blatt 691, Flurstück 92, Verkehrswert: 64.000,00 €

Gesamtverkehrswert: 203.500,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
203.500,00 €
Versteigerungstermin
17.04.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
7 K 32/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
23.11.23
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Landwirtschaftliches Objekt
Wohnfläche
245.7 m²
Grundstücksfläche
59738 m²
Baujahr
um 1900 und jünger

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen auf mehreren Flurstücken, bestehend aus

  • einer Scheune mit (nicht mit versteigerter) Photovoltaikanlage

  • drei unbebaute Landwirtschaftsflächen (Nutzung als Acker oder Weide)

  • einem Stallgebäude sowie Weidenutzung

  • ein Vierseitenhof (Wohnhaus, Fachwerkhausruine und Nebengebäude)

Das Wohngrundstück im Ortsteil Schinne konnte lediglich von den öffentlichen Straßenräumen aus in Augenschein genommen werden. Die Außenmaße wurden, soweit möglich, durch ein Handlaseraufmaß erfasst. Die Scheune und das Stallgebäude im Ortsteil Kläden konnten ebenfalls überwiegend nur von außen begutachtet werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

  • Das Grundstück GB-Blatt 691, lfd. Nr. 1, Flurstück 92 liegt im Ortsteil Schinne und ist mit einem Wohngebäude bebaut (Hausnummer 40). Baujahr: um 1900 in Massivbauweise (nach sachverständiger Schätzung), Modernisierung: um 2003 leicht modernisiert (Dachdeckung), die Wohnfläche beträgt ca. 245,70 qm. Der bauliche Zustand ist wahrscheinlich schlecht. Nach äußerem Eindruck besteht erheblicher Unterhaltungsstau sowie Modernisierungs- und Renovierungsbedarf.

    Auf dem Grundstück befinden sich zusätzlich ein seit Jahrzehnten leerstehendes Fachwerkhaus (Hausnr. 40A) und umfangreiche Nebengebäude, so dass ein Vierseitenhof gebildet wird. Für das Fachwerkhaus liegt eine Abbruchgenehmigung aus dem Jahr 2000 vor. Ob die Genehmigung erneut erteilt wird, kann nur durch eine konkrete Anfrage beim Bauamt des Landkreises beschieden werden. Angesichts der überdurchschnittlich hohen Sanierungskosten für Fachwerkhäuser wird dem Fachwerkhaus in der nachfolgenden Wertermittlung kein Zeitwert beigemessen.

    Das Objekt ist wahrscheinlich eigengenutzt. Die wirtschaftliche Nachfolgenutzung entspricht der Wohnnutzung.

  • Das Grundstück GB-Blatt 654, lfd. Nr. 1, Flurstück 221/2 liegt im Ortsteil Kläden bzw. der Ortschaft Darnewitz und ist mit einer Scheune bebaut. Das Dach der Scheune wird durch eine Photovoltaikanlage genutzt, die bereits aus der Beschlagnahme entlassen wurde. Im Übrigen ist die Scheune wahrscheinlich ungenutzt. Die Dachdeckung wurde erneuert, ansonsten ist der Bau- und Unterhaltungszustand ausreichend. Die wirtschaftliche Nachfolgenutzung entspricht allenfalls einer sehr einfachen Lagernutzung.

  • Die Grundstücke GB-Blatt 654, lfd. Nr. 2, 3 und 6, Flurstücke 151, 160/1 und 275 sind unbebaut und werden landwirtschaftlich als Acker oder Weide genutzt. Pachtverhältnisse wurden nach Angabe des Landkreises nicht mitgeteilt.

  • Das Grundstück GB-Blatt 753, lfd. Nr. 1, Flurstück 273 ist mit in den 1960er Jahren errichteten Stallgebäuden bebaut und wird ansonsten als Weide genutzt. Ob das Bestandsgebäude tatsächlich noch genutzt wird, war von außen nicht erkennbar. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist insgesamt schlecht.

    An das Bestandgebäude wurde um 1997 ein weiteres Stallgebäude angebaut. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist ausreichend. Die auf dem Grundstück vorgefundene Rinderherde ist auftragsgemäß nicht zu bewerten. Die wirtschaftliche Nachfolgenutzung entspricht der bisherigen Nutzung.

O. a. Nutzungen zum Zeitpunkt der Wertermittlung

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Bismark (Altmark) - ca. 7.909 Einwohner) in den Ortsteilen Schinne (ca. 393 Einwohner) und im Ortsteil Kläden (ca. 570 Einwohner)-Ortschaft Darnewitz.

Objekt Schinne:

Ortskern von Schinne; Die Entfernung zum Stadtzentrum von Bismark beträgt ca. 17 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs in Stendal ca. 13 km entfernt; Schulen und Ärzte in Bismark oder Stendal; öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) in fußläufiger Entfernung; einfache Wohnlage - als Geschäftslage nicht geeignet.

Objekt Darnewitz: Landwirtschaftliche Grundstücke überwiegend am östlichen Ortsrand von Darnewitz

Die Umgebung besteht überwiegend aus wohnbauliche Nutzungen mit aufgelockerter, offener, 1- bis 2-geschossiger Bauweise. Die Grundstücke weisen eine ebene Topografie auf. Die Hauptstraße ist eine örtliche Durchgangsstraße mit mäßigem Verkehrsaufkommen, Fahrbahn aus Asphalt, Gehwege beidseitig vorhanden, befestigt mit Betonverbundstein, Straßenraumbeleuchtung; andere Straßen mit Kopfsteinpflaster befestigt.

Es wurde amtlicherseits darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück, Gemarkung Schinne, Flur 3, Flurstück 92 im Bereich eines nach § 2 (2) Nr. 3 DenkmSchG LSA anerkannten archäologischen Kulturdenkmals (Ortsakte Schinne, Fundplatz: 3, 4. 6: Siedlung der Römischen Kaiserzeit, mittelalterliche Siedlung, mittelalterlicher Sonderfund) befindet.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.